12 GEBOTE


Präambel

Der Name Stonecourt ist abgeleitet vom Namen Steinhof. Im Schloss ähnlichen Alters- und Pflegeheim in Luzern liegt eine der Wiegen des STONECOURT WILD CHAPTER.

  • 1. Gebot
    Das STONECOURT WILD CHAPTER ist eine Non-Profit-Organisation und als solche weder ein Verein noch sonst eine amtlich eingetragene Institution. Es handelt sich dabei um eine lockere Gruppe von Harley-Davidson-Freaks mit normalen Vorlieben, normalem Outfit, normalen Bedürfnissen, normalen bis abnormalen Harley-Davidson-Bikes.
  • 2. Gebot
    Das STONECOURT WILD CHAPTER weist als Nicht-Verein keinerlei Mitglieder auf. Seine Nicht-Mitglieder werden als Member bezeichnet.
  • 3. Gebot
    Es gibt beim STONECOURT WILD CHAPTER Nicht-Verein logischerweise weder Statuten noch eine Generalversammlung (1. und 2. Gebot). Alle Member sind gleichberechtigt. Es gibt keine gemeinsame Kasse. Auf Ausfahrten gilt die individuelle Hackordnung.
  • 4. Gebot
    Normalerweise jährlich einmal treffen sich die Stonecourt Member zur eingeladenen Gala-Versammlung, GV genannt. Offizielles Tagungslokal ist die Hemingway Lounge im Art Deco Hotel Montana, Luzern. Als sichtbares Zeichen hängt an der Wand das STONECOURT WILD CHAPTER Logo, welches durch Handauflegen die Lokalität zum eigentlichen Kraftort adelt und andere Biker voller Neid erblassen lässt.
  • 5. Gebot
    GV-Traktanden sind: a) das Nicht-Mitglieder-Verzeichnis, b) allfällige Mutationen, c) die Annual Stone Court Road Classic, d) die Stonecourt Charity Ausfahrt, e) Varia.
  • 6. Gebot
    Member des STONECOURT WILD CHAPTER kennzeichnen sich mit dem STONECOURT WILD CHAPTER Stickabzeichen, … ein vom Besitzer bezahltes Geschenk. Es adelt den Träger als Teil einer ausserordentlich exklusiven Gruppe der unterschiedlichsten Einkommensklassen … vom monatlichen Existenzminimum bis zur Abfindung in Millionenhöhe.
  • 7. Gebot
    Die Zahl der Nicht-Mitglieder (Member) ist auf 12 (in Worten zwölf) beschränkt. Allein diese maximal 12 Nicht-Mitglieder dürfen an der traditionellen Stonecourt Annual Road Classic mitfahren.
  • 8. Gebot
    Bezüglich des 7. Gebots gibt es keine Ausnahmen, selbst dann, wenn der Paulus zum Saulus mutieren sollte.
  • 9. Gebot
    Weitere Ausfahrten erfolgen nach Lust und Laune, … meistens an einem «trockenen Samstag», mit SMS-Info am Vortag. Abfahrtsort ist in der Regel die Shell-Tankstelle in Kriens (Nidfeldstrasse). Sympathische Gäste (m und w) können auf Einladung eines der Member mitfahren. Einzige Bedingung: eine Harley-Davidson als Untersatz.
  • 10. Gebot
    Mindestens einmal im Jahr soll der Klassiker «Brünig, Grimsel, Geschinen – Baschi -, Nufenen, Gotthard, Luzern» gefahren werden und zwar immer mit gleicher Streckenführung, mit immer gleichem Kaffeehalt in Meiringen und den immer gleichen Schafskoteletten vom Baschi-Grill, … nur das Schaf sollte jeweils neu sein.
  • 11. Gebot
    Erklärt ein Nicht-Mitglied seinen Austritt aus dem amtlich nicht erfassten STONECOURT WILD CHAPTER, kann ein Anwärter / eine Antwärterin vorgeschlagen und nach entsprechender Probezeit definitiv ins STONECOURT WILD CHAPTER aufgenommen werden. Die Zustimmung und Aufnahme als Member beziehungsweise als Nicht-Mitglied muss einstimmig, also ohne Gegenstimme oder Enthaltung, erfolgen.
  • 12. Gebot
    STONECOURT WILD CHAPTER Member dürfen altershalber auf eigenen Wunsch nicht auf, sondern ins zweite Glied treten. Sie werden in diesem Fall automatisch Member beziehungsweise Nicht-Mitglied der Stonecourt-Over-12-Category und damit weiterhin Träger des STONECOURT WILD CHAPTER Logos. Der im STONECOURT WILD CHAPTER frei werdende Platz kann gemäss dem 7. Gebot neu besetzt werden. Member der Stonecourt-Over-12-Category nehmen als Stimmberechtigte an der GV teil und können alle Touren als Driver (2- und 3-Rad), Sozius/Sozia, Seitenwagen-Begleitung, Begleitauto-DriverIn oder Begleitauto-BegleiterIn mitmachen.

Postambel

Eine allfällige Auflösung des STONECOURT WILD CHAPTER oder der Ausschluss eines Nicht-Mitglieds (Member) muss anlässlich einer GV grossmehrheitlich erfolgen. Mögliche Gründe für einen Ausschluss sind: Markenwechsel (siehe 1. Gebot), Missachtung der 12 Gebote (u.a. 8. Gebot), Geschenk einer Luxus-Villa in Corleone von Unbekannt usw.

Von der GV (siehe 4. Gebot) vom 18. Februar 2018 einstimmig (10:0) genehmigt.